Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Software BandAssist und für die Lizenzen Band und Pro sowie die Pässe. Anbieter ist Martin Schumacher (Anschrift im Impressum).
2. Kauf über Link
Lizenzen und Pässe werden über Link verkauft, den Bezahldienst von Stripe. Link ist dabei Verkäufer („Merchant of Record“): Der Kaufvertrag, die Zahlung, Rechnungen und Belege laufen über Link; dafür gelten zusätzlich die Bedingungen von Link. Diese Bedingungen regeln, wie du BandAssist mit deiner Lizenz nutzen darfst.
3. Pakete und Testmonat
BandAssist Free ist kostenlos. Auf jedem Rechner stehen ab dem ersten Start 30 Tage lang alle Funktionen zur Verfügung; danach gilt Free, sofern keine Lizenz eingetragen ist. Welche Funktionen und Grenzen zu Free, Band und Pro gehören, steht auf der Preisseite; maßgeblich ist der Stand zum Zeitpunkt des Kaufs.
4. Nutzungsrecht
Mit dem Kauf erhältst du ein einfaches, nicht übertragbares Recht, BandAssist im Umfang des gekauften Pakets zu nutzen – auf so vielen Rechnern gleichzeitig, wie die Lizenz angibt (in der Regel einer). Geräte, die sich im Netz mit diesem Rechner verbinden (etwa Handys und Tablets der Band), sind inklusive. Die Lizenz wird einmal online freigeschaltet und an den Rechner gebunden; für einen anderen Rechner entfernst du sie in BandAssist und trägst sie dort neu ein. Den Lizenzschlüssel darfst du nicht an Dritte weitergeben oder veröffentlichen.
5. Laufzeit
- Jahres-Abo: läuft ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn du es nicht vorher kündigst. Kündigen kannst du jederzeit zum Ende der laufenden Laufzeit, über link.com oder per Nachricht an mich.
- Dauerhafte Lizenz: zeitlich unbegrenzt. Updates sind zwölf Monate ab dem Kauf inklusive; danach kannst du die bis dahin erschienenen Versionen unbegrenzt weiter verwenden.
- Gig-Pass und Monatspass: gelten 7 bzw. 30 Tage ab dem Kauf und enden von selbst.
6. Freischaltung und Bestätigung
Zum Eintragen der Lizenz braucht BandAssist einmal Internet. Danach bestätigt BandAssist die Lizenz alle paar Wochen kurz online; ohne Internet gilt sie noch bis zu 60 Tage weiter. Ist eine Bestätigung länger nicht möglich, eine Lizenz abgelaufen oder erstattet, gilt nach dem nächsten Start wieder Free. Deine Daten in BandAssist bleiben dabei immer erhalten.
7. Preise und Erstattung
Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Kaufs, inklusive Umsatzsteuer. Innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf erstatte ich dir auf Wunsch den vollen Betrag, ohne Angabe von Gründen (siehe Widerruf und Geld-zurück). Mit einer Erstattung erlischt die Lizenz.
8. Mängel
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften. BandAssist steuert Mischpulte, Licht und weitere Geräte: Prüfe Einstellungen und Abläufe vor einem Auftritt, und nutze die Funktion „Zurücksetzen“, um Änderungen rückgängig zu machen. Welche Pulte und Geräte unterstützt werden, steht auf der Website.
9. Haftung
Ich hafte unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit hafte ich nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die Nutzung erst ermöglicht und auf die du vertrauen darfst, und nur in Höhe des vorhersehbaren, typischen Schadens. Für die kostenlose Nutzung (Free und Testmonat) hafte ich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
10. Datenschutz
Wie deine Daten beim Kauf und bei der Freischaltung verarbeitet werden, steht in der Datenschutzerklärung.
11. Änderungen
Für bereits gekaufte dauerhafte Lizenzen und Pässe gelten die Bedingungen zum Zeitpunkt des Kaufs. Ändern sich die Bedingungen für das Jahres-Abo, kündige ich das mindestens sechs Wochen vor der nächsten Verlängerung an; du kannst dann zum Ende der Laufzeit kündigen.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bist du Verbraucher, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem du lebst, unberührt. Ich bin nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.